Frachtrecht
Lexikon

CMR

Die CMR ist das internationale Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Straßengüterverkehr. Sie regelt grenzüberschreitende entgeltliche Beförderungen auf der Straße, wenn Übernahme- und Ablieferort in verschiedenen Staaten liegen und mindestens einer davon Vertragsstaat ist.

Kurz erklärt

Die Abkürzung CMR steht für das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Nach Art. 1 CMR erfasst es grundsätzlich Beförderungsverträge, bei denen die Ware gegen Entgelt auf der Straße zwischen zwei verschiedenen Staaten transportiert wird und mindestens einer dieser Staaten Vertragsstaat ist. Auf den Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit der Vertragsparteien kommt es dabei nicht an.

Der Beförderungsvertrag wird nach Art. 4 CMR durch die Ausstellung eines Frachtbriefs bestätigt. Fehlt der Frachtbrief, ist er unvollständig oder geht er verloren, bleibt der Beförderungsvertrag deshalb grundsätzlich bestehen. Die CMR enthält außerdem Regeln zur Durchführung des Transports und zur Haftung des Frachtführers, etwa bei Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung.

Für die rechtliche Einordnung kommt es daher zuerst auf den Transportweg, die Vertragsparteien, die Art des Schadens und die vorhandenen Transportunterlagen an. Einen Überblick über den Vertrag bietet die Seite CMR und Transportvertrag. Bei einem grenzüberschreitenden Straßentransport hilft auch der Schwerpunkt Grenzüberschreitender Gütertransport. Für eine erste Einordnung der möglichen Haftung steht der CMR-Haftungs-Check zur Verfügung.

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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