Jeden Lagerbeleg als Orderlagerschein behandeln: Prüfen Sie, ob das konkrete Dokument durch Indossament übertragen werden kann.
Die Warenübernahme nicht nachweisen: Ordnen Sie den Schein den Lageraufzeichnungen und der Übernahme des konkreten Guts zu.
Die Indossamentkette nur teilweise sichern: Bewahren Sie die vollständige Übertragungsfolge und die zugehörigen Übergaben auf.
Dokumentenübergabe und Eigentum gleichsetzen: § 424 UGB spricht vom Erwerb von Rechten an der Ware. Das konkrete Recht folgt aus der gesamten Rechtsbeziehung.
CMR- und Lagerfragen vermischen: Verfügungsrechte im Transport, Pfandrechte und die Wirkung eines Lagerscheins haben jeweils eigene Voraussetzungen.
Die Empfangslegitimation offenlassen: Halten Sie fest, wer nach dem Schein die Ware empfangen darf und wie diese Berechtigung abgeleitet wird.