Für eine belastbare Weisung sollte der Absender die Luftfrachturkunde, die Sendungsnummer, den Beförderungsvertrag und die Kontaktdaten des vertraglichen Luftfrachtführers zusammenstellen. Dazu kommen die gewünschte Maßnahme, der Grund der Änderung und die Daten der anderen empfangenden Person.
Die Nachricht sollte nachweisbar an den vertraglichen Luftfrachtführer gesendet werden. Der Absender sollte eine Eingangsbestätigung, die Kostenfreigabe und den tatsächlich umgesetzten Sendungsstatus sichern. Bei einer Ablehnung oder bei fehlender Erreichbarkeit sind Zeitpunkt und Inhalt der Reaktion zu dokumentieren.
Ob noch eine Weisung möglich ist, hängt vom Beförderungsstand und vom Übergang des Empfängerrechts ab. Bei hohem Warenwert, drohendem Schaden oder streitiger Berechtigung sollte die konkrete Transportakte rasch rechtlich geprüft werden.