Beginnen Sie mit einer Liste aller Fahrer, die grenzüberschreitende Gütertransporte durchführen. Ordnen Sie jeder Person Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Beschäftigungs- oder Überlassungsgrund und den vorgesehenen Einsatz zu. So wird sichtbar, für wen eine Fahrerbescheinigung nach Art. 5 in Betracht kommt.
Prüfen Sie danach die Dokumentenkette: Antrag, ausgestellte Bescheinigung, Nummer, Gültigkeitsdauer, Original im Fahrzeug und beglaubigte Kopie im Betrieb. Eine einmalige Ablage reicht nicht aus, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen des Fahrereinsatzes ändern.
Bei einer Kontrolle oder einer behördlichen Rückfrage sollte die Auskunft auf die konkrete Person und den konkreten Einsatz bezogen sein. Die Bescheinigung ist ein Nachweis für diesen Fahrer. Sie ersetzt weder die allgemeine Prüfung der Gemeinschaftslizenz noch die übrigen Unterlagen des Güterverkehrs.