Frachtbrief
Ein Frachtbrief dokumentiert die wesentlichen Angaben zur Beförderung und zum transportierten Gut.
Ein Frachtbrief ist ein Transportdokument, das die wesentlichen Angaben zum Beförderungsvertrag und zum Gut festhält. Im internationalen Straßengüterverkehr nach dem CMR-Übereinkommen bestätigt er den Beförderungsvertrag. Fehlt der Frachtbrief, ist er fehlerhaft oder geht er verloren, berührt das die Existenz oder Gültigkeit des Vertrags als solchen nicht.
Nach § 426 UGB kann der Frachtführer die Ausstellung eines Frachtbriefs verlangen. Der Frachtbrief soll unter anderem Angaben zum Ausstellungsort und Ausstellungstag, zum Frachtführer, zum Empfänger, zum Ablieferungsort, zur Beschaffenheit und Menge des Gutes, zu Begleitpapieren, zur Fracht und zu besonderen Vereinbarungen enthalten. Der Absender haftet dem Frachtführer für die Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgenommenen Angaben.
Der Frachtbrief ist vom Thema Frachtbrief und Dokumentation abzugrenzen: Das Glossar erklärt den Begriff, während der Schwerpunkt die Prüfung des konkreten Transportfalls vertieft. Für die praktische Vorbereitung helfen die Checkliste für Versandunterlagen und der Dokumentations-Check bei einem Transportschaden.
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