Frachtrecht
Frachtvertrag und Vergütung

Leerfahrt nach vergeblicher Gestellung: Vergütung und Stornierung

Leerfahrt nach vergeblicher Gestellung: Vertrag, Stornierung, Vergütung, Nachweise und Abgrenzung zur CMR prüfen.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ansprechperson

Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

BRANDAUER Rechtsanwälte

Mag. Bernhard Brandauer unterstützt bei der rechtlichen Einordnung von Transportverträgen, Transportschäden und frachtrechtlichen Forderungen.

12. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Kommt ein Frachtführer zur vereinbarten Ladezeit am Ladeort an und wird die Sendung nicht übergeben, hängt eine Vergütung von der konkreten Vereinbarung, dem Grund des Ausfalls und der nachweisbaren Disposition ab. Eine vergebliche Gestellung begründet keinen einheitlichen gesetzlichen Pauschalbetrag. Vertrag, Stornoregel, tatsächlicher Aufwand und mögliche Schadensminderung müssen gemeinsam geprüft werden.

Für die Einordnung ist zuerst festzustellen, welche Leistung geschuldet war. Dazu gehören der Transportauftrag, die bestätigte Ladezeit, der Ladeort, die vereinbarte Fracht, allfällige Stornobedingungen und die Kommunikation am Tag der Gestellung. Eine Leerfahrt beschreibt den tatsächlichen Aufwand. Sie beantwortet allein noch nicht, welcher Anspruch daraus folgt.

Dieser Beitrag behandelt die Vergütung nach einer vergeblichen Gestellung ohne Beladung. Im Mittelpunkt stehen Stornierung, Absage, Nichtbereitstellung der Ware, Nachweise und die Abgrenzung zur CMR-Haftung bei einer bereits übernommenen Sendung. Schäden an geladener Ware, allgemeine Frachtforderungen und die Haftung für die spätere Beförderung sind eigene Prüfungsfragen.

Kurze Einordnung

Welche Frage bei einer vergeblichen Gestellung zuerst zählt

Ordnen Sie ein, ob der Auftrag abgesagt wurde, die Ware fehlte oder bereits eine Übergabe stattgefunden hat.

01 Frage 1

Was ist am Ladeort passiert?

Der genaue Ablauf trennt eine reine Stornierung von einem Transportbeginn und einer möglichen CMR-Frage.

Ergebnis

Ihre Orientierung

01

Vor der Anfahrt steht die Absage und die vereinbarte Stornoregel im Vordergrund.

Sichern Sie Auftrag, Absagezeitpunkt und die vereinbarten Bedingungen. Prüfen Sie, ob eine pauschale Stornierung, eine konkrete Aufwandsregel oder eine andere Vergütungsabrede gilt und welche Kosten tatsächlich angefallen sind.

02

Bei fehlender Ware müssen Gestellung, Bereitschaft und Ursache getrennt dokumentiert werden.

Ordnen Sie Ankunft, Wartezeit, Ladeort und die Nachricht des Auftraggebers. Halten Sie fest, ob der Frachtführer seine Leistung vertragsgemäß angeboten hat und ob eine angemessene Möglichkeit zur anderweitigen Disposition bestand.

03

Ein Ladeabbruch verlangt eine genaue Zuordnung des Hindernisses.

Beschreiben Sie, warum die Beladung nicht durchgeführt wurde. Warenabweichung, fehlende Papiere, ungeeignete Verpackung, Überladung und fehlende Sicherheitsvoraussetzungen können unterschiedliche Folgen für Vertrag, Vergütung und Beweislast haben.

04

Nach der Übernahme verschiebt sich die Prüfung auf Transporthindernis und CMR.

Prüfen Sie, ob die Ware und der Frachtbrief bereits übernommen wurden. Ab diesem Zeitpunkt können die Regeln über Beförderungshindernisse und Weisungen nach der CMR relevant werden. Die reine Leerfahrt vor einer Übergabe ist davon zu trennen.

Welche Vereinbarung für die Vergütung maßgeblich ist

Ein Frachtvertrag verpflichtet den Frachtführer grundsätzlich zur Beförderung des Gutes zum Bestimmungsort und zur Ablieferung an den Empfänger. § 425 UGB beschreibt diese Frachtführerstellung für das österreichische Frachtgeschäft. Ob im Einzelfall ein Frachtvertrag, ein Speditionsauftrag oder eine gemischte Logistikvereinbarung vorliegt, ergibt sich aus dem Inhalt und der tatsächlichen Abwicklung.

Bei einer vergeblichen Gestellung kommt es deshalb auf die vor der Fahrt vereinbarten Pflichten an. Der Auftrag kann eine Ladezeit, ein Zeitfenster, eine Mindestvergütung, eine Stornoklausel oder eine Regelung für Wartezeiten enthalten. Auch ein Rahmenvertrag oder einbezogene Allgemeine Geschäftsbedingungen können die Berechnung beeinflussen. Eine spätere Rechnung darf die ursprüngliche Vereinbarung nicht ersetzen.

Die Übersicht zu Spedition und Logistikverträgen hilft bei der Abgrenzung der Vertragsrollen. Für die vergebliche Gestellung muss zusätzlich geprüft werden, welche konkrete Einzelleistung bestellt und angeboten wurde.

Was Gestellung und Bereitschaft des Frachtführers bedeuten

Eine Gestellung liegt vor, wenn der Frachtführer das vereinbarte Fahrzeug zur vereinbarten Zeit am Ladeort bereitstellt. Für den Nachweis zählen daher Auftrag, bestätigte Zeit, Ankunft, Fahrzeug, Ansprechpartner und die konkrete Bereitschaft zur Beladung. Die bloße Behauptung, das Fahrzeug sei disponiert worden, reicht bei einem Streit häufig nicht aus.

Die Bereitschaft muss zum Auftrag passen. Ein Fahrzeug kann zwar am Ort stehen, aber wegen fehlender Ladepapiere, ungeeigneter Ausstattung oder einer verspäteten Ankunft nicht vertragsgemäß bereitgestellt worden sein. Umgekehrt kann die fehlende Ware aus der Sphäre des Auftraggebers stammen. Diese Tatsachen beeinflussen, ob eine vereinbarte Stornoregel greift und welche Aufwendungen plausibel sind.

Eine Leerfahrt bezeichnet die Rückfahrt oder den vergeblichen Einsatz ohne die erwartete Ladung. Sie kann ein Schadenposten oder Teil einer vertraglich geregelten Vergütung sein. Ihre Höhe muss mit dem konkreten Auftrag und dem tatsächlich nutzlosen Aufwand verbunden werden.

Wie eine Stornierung vor Ladebeginn einzuordnen ist

Wird der Auftrag vor der Anfahrt oder vor der Beladung abgesagt, steht die Vereinbarung über die Folgen der Absage im Mittelpunkt. Eine wirksame Pauschale kann den Prüfungsaufwand vereinfachen. Sie muss jedoch zur Vereinbarung passen und darf nicht ohne Prüfung als gesetzlich geschuldete Leerfahrt bezeichnet werden.

Fehlt eine klare Stornoregel, sind die Vertragsverletzung, der konkrete Schaden und die zumutbare Schadensminderung zu prüfen. Dazu können bereits ausgelöste Dispositionskosten, nutzlose Anfahrt und eine nicht mehr mögliche Ersatzladung gehören. Eine abstrakte Fracht für die nie durchgeführte Gesamtbeförderung folgt daraus nicht automatisch.

Der Auftraggeber sollte eine Absage so früh wie möglich übermitteln. Der Frachtführer sollte nach einer Absage festhalten, welche Fahrt bereits begonnen hatte, welche Kosten nicht mehr vermeidbar waren und ob eine andere Ladung übernommen werden konnte. So bleibt die Berechnung auf den tatsächlichen Ablauf bezogen.

Welche Folgen fehlende Ware am Ladeort haben kann

Trifft der Frachtführer am Ladeort ein und ist die Ware nicht verfügbar, muss der Ablauf präzise festgehalten werden. Wichtig sind die Ankunftszeit, die vereinbarte Ladezeit, die Dauer der Bereitschaft, die Kontaktversuche und die Antwort des Auftraggebers. Bei einer längeren Wartezeit gehört auch dazu, ob eine Beladung später noch möglich gewesen wäre.

Die fehlende Ware kann verschiedene Ursachen haben. Eine verspätete Produktion, ein Fehler in der Disposition, ein falscher Ladeort oder eine fehlende Freigabe sind anders zu beurteilen als ein Ereignis, das keine Vertragspartei zu vertreten hat. Die Ursache allein entscheidet noch nicht über die Vergütung, sie bestimmt aber die weitere rechtliche Prüfung.

Die Hinweise zu Speditionsauftrag und Weisungen zeigen, warum Nachrichten, Freigaben und nachträgliche Anweisungen zur Transportakte gehören. Bei der Leerfahrt müssen diese Unterlagen mit den Fahr- und Zeitdaten verbunden werden.

Welche Kosten und Nachweise berücksichtigt werden

Eine belastbare Forderung trennt die vereinbarte Fracht, die Stornopauschale, die Anfahrtskosten, Wartezeit und weitere konkret entstandene Aufwendungen. Jede Position braucht einen Bezug zum Auftrag. Interne Kalkulationssätze können eine Grundlage für die Darstellung sein, ersetzen aber nicht die vertragliche Prüfung und den Nachweis des tatsächlichen Ausfalls.

Zum Nachweis gehören der Auftrag, die Auftragsbestätigung, GPS- oder Telematikdaten, Maut- und Tankbelege, Fahrtenbuch, Arbeitszeit, Fotos vom Ladeort, Kommunikationsverläufe und die Rechnung. Bei einer Ersatzladung sollte dokumentiert werden, wann sie gesucht und übernommen wurde. Dadurch lässt sich zeigen, welcher Aufwand unvermeidbar blieb.

Auch die Schadensminderung gehört zur Prüfung. Der Frachtführer muss seinen Aufwand nicht auf eine unrealistische Weise vermeiden. Er sollte aber festhalten, welche Dispositionsmöglichkeiten bestanden und warum eine Ersatzladung, eine Umleitung oder eine andere Nutzung des Fahrzeugs nicht möglich war. Der Auftraggeber sollte eine Absage rasch und eindeutig erklären.

Wann die CMR noch nicht die Leerfahrt entscheidet

Die CMR gilt nach Artikel 1 für entgeltliche Beförderungsverträge im internationalen Straßengüterverkehr zwischen verschiedenen Staaten, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Sie regelt die Beförderung und wichtige Folgen ab der Übernahme. Sie enthält jedoch keinen allgemeinen Tarif, der nach jeder Absage vor der Beladung automatisch als Leerfahrt geschuldet wäre.

Artikel 14 bis 16 CMR betreffen Beförderungshindernisse und Weisungen, wenn die Durchführung der Beförderung erschwert oder unmöglich wird. Diese Regeln sind von einer bloßen Absage vor der Übernahme des Gutes zu unterscheiden. Deshalb muss der Zeitpunkt der Übernahme und die Frage, ob ein Frachtbrief beziehungsweise die Ware bereits angenommen wurde, gesichert werden.

Bei einem internationalen Transport kann zusätzlich das Recht des Vertrags und die vereinbarte Gerichtsstandsregel Bedeutung haben. Die Seite CMR und Transportvertrag ordnet den internationalen Rahmen ein. Der Transportvertrags-Check unterstützt bei der Sammlung der wesentlichen Vertragsdaten.

Welche Fehler bei der vergeblichen Gestellung häufig sind

Die volle Fracht automatisch verrechnen: Eine nicht durchgeführte Beförderung und ein Anspruch wegen Absage oder Aufwand sind unterschiedliche Prüfungsfragen.

Die Ankunft nicht beweisen: Ohne Zeit, Ort, Fahrzeug und Kontaktversuch bleibt die Gestellung schwer nachvollziehbar.

Stornoklauseln nur auszugsweise lesen: Definitionen, Fristen, Pauschalen und Mitteilungspflichten stehen oft in mehreren Vertragsdokumenten.

Ursache und Kosten vermischen: Fehlende Ware, falscher Ladeort, Überladung oder ein unverschuldetes Hindernis können verschiedene Folgen haben.

CMR zu früh anwenden: Vor der Übernahme gelten die Regeln über das konkrete Vertragsverhältnis und die Absage besonders sorgfältig.

Ersatzdisposition nicht dokumentieren: Die Suche nach einer anderen Ladung und die verbleibende Auslastung können für die Schadenshöhe relevant sein.

Welche Unterlagen Sie jetzt zusammenstellen sollten

Ordnen Sie zuerst den Auftrag chronologisch. Sichern Sie Angebot, Auftragsbestätigung, Rahmenvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stornobedingungen, Ladezeit, Ladeort und vereinbarte Fracht. Ergänzen Sie jede Absage, Änderung und Weisung mit dem Zeitpunkt und dem Absender der Nachricht.

Erstellen Sie danach ein Einsatzprotokoll des Frachtführers. Es sollte Abfahrt, Ankunft, Bereitschaft, Wartezeit, Kontaktversuche, Abbruch, Rückfahrt und allfällige Ersatzdisposition enthalten. Fügen Sie Telematikdaten, Fahrtenbuch, Belege und die Rechnung hinzu. Der Auftraggeber sollte Unterlagen zur Verfügbarkeit der Ware und zum Grund der Absage beisteuern.

Wenn Vertrag, Stornoklausel oder Ursache des Ausfalls bestritten sind, sollte die vollständige Transportakte rechtlich geordnet werden. So lässt sich klären, welche Vergütung vereinbart wurde, welche Positionen nachweisbar sind und welche Ansprüche im konkreten Fall sinnvoll verfolgt werden können. Neue Beiträge und rechtliche Hinweise erhalten Sie mit BRANDaktuellen Rechtsnews.

Fragen aus der Praxis

Häufige Fragen zu Leerfahrt und vergeblicher Gestellung

Muss der Auftraggeber eine Leerfahrt des Frachtführers bezahlen? +

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind Auftrag, Stornoregel, Ursache der fehlenden Beladung, tatsächliche Kosten und mögliche Schadensminderung. Eine volle Fracht für die nicht durchgeführte Beförderung folgt daraus nicht automatisch.

Was gilt, wenn der Frachtführer am Ladeort keine Ware vorfindet? +

Der Frachtführer sollte Ankunft, Ladezeit, Bereitschaft, Wartezeit und Kontaktversuche dokumentieren. Danach sind Vertrag, Ursache der fehlenden Ware und die tatsächlich unvermeidbaren Aufwendungen zu prüfen. Eine klare Zuordnung erleichtert die Berechnung.

Gibt es für eine vergebliche Gestellung einen gesetzlichen Fixbetrag? +

Ein allgemeiner gesetzlicher Fixbetrag für jede vergebliche Gestellung besteht nicht. Eine Vergütung kann sich aus einer wirksamen Vereinbarung, einer Stornopauschale oder nach Prüfung aus konkretem Aufwand und Schaden ergeben. Die Vertragsunterlagen sind entscheidend.

Gilt die CMR schon vor der Beladung? +

Die CMR kann für einen internationalen Beförderungsvertrag relevant sein. Ihre Regeln über Beförderungshindernisse und Weisungen sind jedoch von einer bloßen Absage vor der Übernahme des Gutes zu unterscheiden. Übernahme, Frachtbrief und Vertragsablauf müssen geprüft werden.

Welche Beweise braucht der Frachtführer für eine Leerfahrt? +

Wichtig sind Auftrag, bestätigte Ladezeit, Ankunft, Fahrzeugdaten, Kontaktversuche, Wartezeit, Absage, Rückfahrt und die Rechnung. GPS- oder Telematikdaten sowie Belege können den tatsächlichen Ablauf und den Aufwand ergänzen.

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Schildern Sie kurz die Transportstrecke, die Beteiligten und das Ereignis. Wir besprechen, welche Unterlagen und welcher nächste Prüfungsschritt sinnvoll sind.

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