Die erforderliche Sorgfalt hängt vom Umzugsgut, seinem Zustand, seinem Gewicht, seiner Empfindlichkeit und dem vereinbarten Ablauf ab. Für Möbel, Glas, elektronische Geräte, Kunstgegenstände oder besonders schwere Stücke können unterschiedliche Sicherungsfragen entstehen. Inventarliste, Fotos und Hinweise des Auftraggebers zeigen, welche Eigenschaften bei der Übernahme erkennbar waren.
Zur Prüfung gehören die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeugs, die Verpackung, die Befestigung, die Verteilung der Last, der Schutz vor Witterung und der Umgang mit einzelnen empfindlichen Gegenständen. Bei einer Zwischenlagerung sind außerdem Zugang, Stapelung, Raumzustand und Übergaben zu erfassen. Ob eine Maßnahme ausreicht, lässt sich nur anhand des konkreten Guts und der konkreten Gefahr beurteilen.
Der Frachtführer muss nicht jede denkbare Gefahr ausschließen. Für die Entlastung ist aber sichtbar zu machen, welche naheliegenden Maßnahmen ergriffen wurden. Der Auftraggeber sollte vereinbarte Schutzvorgaben, besondere Hinweise und Abweichungen vom Auftrag dokumentieren. So kann die spätere Prüfung zwischen einer unvermeidbaren äußeren Ursache und einer vermeidbaren Organisationslücke unterscheiden.